Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. So können Einsparpotenziale erkannt und gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Energieausweis ist in verschiedenen Varianten erhältlich, je nach Art des Gebäudes und der Nutzung. Lassen Sie sich umfassend beraten und einen aussagekräftigen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und langfristig Energiekosten zu sparen.

  • Transparenz im Energieverbrauch

    • Zeigt Energieverbrauch auf
    • Erlaubt Vergleich mit ähnlichen Gebäuden
    • Identifiziert Einsparpotenziale
  • Steigerung der Immobilienwertes

    • Bessere Energieeffizienz erhöht Wert
    • Verpflichtend bei Vermietung/Verkauf
    • Attraktiver für umweltbewusste Käufer/Mieter
  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz

    • Reduktion des CO2-Ausstoßes
    • Beitrag zur Energiewende
    • Unterstützung des Klimaschutzes

Wie aktuell ist IHR Energieausweis?

Ein Energieausweis hat derzeit eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wenn Sie in naher Zukunft eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dann sollten wir uns kennenlernen!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Energieausweis in Österreich

Allgemeine Fragen

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt unter anderem den Heizwärmebedarf (HWB) und die Energieeffizienzklasse.

Er ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird.

Er ist in der Regel 10 Jahre gültig, solange keine wesentlichen baulichen Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.

Fragen zur Erstellung

Nur befugte Fachleute wie Ingenieurbüros, Ziviltechniker oder Energieberater.

  • Grundbuchauszug
  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte)
  • Angaben zur Bauweise und Sanierungen
  • Informationen zu Heizung, Warmwasserbereitung und Fenster
  • Fotos der Immobilie (optional)

Je nach Objekt dauert es wenige Tage bis zu zwei Wochen.

  • Kann ein Energieausweis auch ohne vollständige Unterlagen erstellt werden?
    Ja, ein Energieausweis kann auch mit unvollständigen Unterlagen erstellt werden. Fehlen z. B. Baupläne oder Sanierungsnachweise, kann der Experte anhand von Standardwerten oder einer Vor-Ort-Besichtigung die fehlenden Daten ergänzen.
  • Was passiert, wenn keine Baupläne mehr vorhanden sind?
    Falls keine Baupläne existieren, kann der Energieausweisersteller die Maße des Gebäudes vor Ort aufnehmen und eine grobe Rekonstruktion der Pläne vornehmen. Dies kann jedoch zu zusätzlichen Kosten führen.
  • Welche Alternativen gibt es, wenn keine Informationen zur Heizung oder Dämmung vorliegen?
    In solchen Fällen können Standardwerte verwendet werden, die sich an den Baujahren und typischen Konstruktionsweisen orientieren. Eine Begehung kann helfen, die vorhandenen Gegebenheiten besser zu erfassen.

Kosten und rechtliche Fragen

Die Kosten variieren: für eine Wohnung zwischen 150 und 300 Euro, für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 800 Euro.

Ja, bei einem steuerpflichtigen Immobilienverkauf können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es drohen Strafen bis zu 1.450 Euro. Zudem können Käufer oder Mieter Schadenersatz fordern.

Nur wenn er nicht älter als 10 Jahre ist und das Gebäude unverändert geblieben ist.

Inhalte des Energieausweises

  • Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m²a: Gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter für die Beheizung benötigt.
  • Primärenergiebedarf (PEB): Zeigt den gesamten Energiebedarf inklusive Verluste bei der Energiegewinnung und -verteilung.
  • Energieeffizienzklasse: Wird in Klassen von A++ (sehr energieeffizient) bis G (sehr hoher Energiebedarf) eingeteilt.
  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE): Gibt an, wie effizient das Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.
  • CO₂-Emissionen: Zeigt den jährlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m² an.
  • Empfohlene Sanierungsmaßnahmen: Enthält Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise Wärmedämmung oder Heizungsmodernisierung.

Spezielle Fragen

Ja, z. B. denkmalgeschützte Gebäude, Abrissobjekte, kleine freistehende Gebäude unter 50 m² und landwirtschaftlich genutzte Objekte.

Ja, der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) sind in Inseraten verpflichtend.

Ja, einige Anbieter bieten Online-Dienstleistungen an. Eine Vor-Ort-Begehung für genauere Daten ist jedoch oft empfehlenswert.

Beim Verkauf meist der Verkäufer. Bei Vermietung ist der Vermieter verpflichtet, ihn bereitzustellen.

Ja, insbesondere bei größeren Sanierungen oder wenn Förderungen beantragt werden.

Zusätzliche Informationen

  • Wärmedämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Austausch alter Fenster und Türen
  • Installation einer modernen Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung)
  • Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik
  • Höherer Verkaufs- und Mietwert der Immobilie
  • Bessere Vergleichbarkeit mit anderen Objekten
  • Hinweise auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
  • Mögliche Förderungen für energetische Verbesserungen

Ja, in Österreich gibt es verschiedene Förderprogramme für energetische Sanierungen, z. B.:

  • Sanierungsscheck
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Landesförderungen für Wohnbauförderung
    Eine Beratung kann helfen, die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt zu finden.
  • Bedarfsausweis: Wird auf Basis einer Berechnung erstellt und berücksichtigt Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik.
  • Verbrauchsausweis: Basierend auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre. In Österreich ist der Bedarfsausweis gängige Praxis.

Ja, aber es kann den Verkaufspreis oder die Mietnachfrage beeinflussen. Ein niedriger Heizwärmebedarf (HWB) macht das Objekt attraktiver. Eventuell lohnt sich eine kleinere Sanierung, um die Energieeffizienzklasse zu verbessern.

Der Energieausweis muss korrekt erstellt werden. Falls falsche Angaben gemacht wurden, kann der Käufer oder Mieter Gewährleistung oder Schadenersatzansprüche geltend machen.

Falls weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden!

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